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  • · Fachbeitrag · BMF-Schreiben

    Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehender Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern

    | Das BMF hat eine Billigkeitsregelungen für die vorübergehende Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern u.a. in Zweckbetrieben steuerbegünstigter Körperschaften erlassen. |

     

    Die Vorübergehende Unterbringung in Einrichtungen steuerbegünstigter Körperschaften, die ausschließlich dem satzungsmäßigen Zweck der Körperschaft dienen (einschl. Zweckbetriebe und Vermögensverwaltung) wird steuerbefreit. Der Vorgang ist als Zweckbetrieb im Sinne des