28.08.2013 · Fachbeitrag · Stiftung & Recht
Notar darf Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sein
Die Nebentätigkeit eines Notars als Mitglied im Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung, die Anteilseignerin von auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Gesellschaften ist, ist zu genehmigen.
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