Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.08.2013 · Fachbeitrag · Stiftung & Recht

    Notar darf Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sein

    | Die Nebentätigkeit eines Notars als Mitglied im Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung, die Anteilseignerin von auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Gesellschaften ist, ist zu genehmigen. |