Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.08.2013 · Fachbeitrag · Stiftung & Recht

    Notar darf Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sein

    Die Nebentätigkeit eines Notars als Mitglied im Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung, die Anteilseignerin von auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Gesellschaften ist, ist zu genehmigen.