29.06.2016 · Fachbeitrag · Rundfunkbeitrag
Gemeinnützige Organisationen dürfen privilegiert werden
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag enthält eine Privilegierung für gemeinnützige Körperschaften hinsichtlich des Rundfunkbeitrags. Die damit verbundene Benachteiligung anderer Gewerbebetriebe fand die gewerbliche Betreiberin eines Seniorenheims verfassungswidrig. Der Bayerische VGH entschied gegen sie.
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