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  • 29.06.2016 · Fachbeitrag · Rundfunkbeitrag

    Gemeinnützige Organisationen dürfen privilegiert werden

    | Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag enthält eine Privilegierung für gemeinnützige Körperschaften hinsichtlich des Rundfunkbeitrags. Die damit verbundene Benachteiligung anderer Gewerbebetriebe fand die gewerbliche Betreiberin eines Seniorenheims verfassungswidrig. Der Bayerische VGH entschied gegen sie. |