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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Nicht mehr ausgeübte Zwecke: Müssen sie aus der Satzung gestrichen werden?

    | Nicht wenige Stiftungen haben bei der Errichtung Zwecke in die Satzung geschrieben, die sie nie ausgeübt oder seit Jahren aufgegeben haben. Häufig monieren Finanzämter das. Es droht der Entzug der Gemeinnützigkeit. |

     

    Frage: Unsere Stiftung hat als tatsächlichen Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dazu veranstalten wir Kurse und Beratungen zum Thema gesunde Ernährung. Laut unserer Satzung verfolgen wir aber auch mildtätige Zwecke. Weil wir in diesem Bereich seit Jahren nicht mehr tätig sind, verlangt das Finanzamt jetzt die Streichung dieses Satzungszwecks. Darf es uns die Gemeinnützigkeit entziehen, wenn wir den Zweck nicht streichen?

     

    Antwort: Eine gesetzliche Grundlage für die Forderung des Finanzamts gibt es nicht. Weil die Zweckänderung in der Regel nur schwer durchzuführen ist, wird sich die Stiftung weigern können.