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  • 27.08.2021 · Nachricht · Gemeinnützigkeitsrecht

    Gemeinnützigkeit verlangt keine politische Neutralität

    | Aus der Gemeinnützigkeit einer Einrichtung folgt nicht, dass sie politisch neutral sein muss. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. Weder aufgrund staatlicher Zuwendungen noch aufgrund der Gemeinnützigkeit sei das Recht der Stiftung auf freie Meinungsäußerung beschränkt. |