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  • · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Musterklauseln zur Gemeinnützigkeit sind verbindlich

    | Die Musterklauseln für die Satzung gemeinnütziger Körperschaften in Anhang 1 zu § 60 AO sind verbindlich. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |

     

    Das Finanzamt hatte einem Verein die Gemeinnützigkeit verwehrt, weil die Satzung keine Regelung enthielt, nach der der Verein ‒ wörtlich ‒ „selbstlos“ tätig ist. Das FG gab dem Fiskus Recht (FG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2019, Az. 6 K 481/19 AO, Abruf-Nr. 211310).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Einen ausführlichen Beitrag zu Musterklauseln für die Satzung von Stiftungen finden Sie in einer der nächsten Ausgaben des SB StiftungsBrief.
    Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46158449