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  • · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Bündnis für Gemeinnützigkeit: Neue Vorschläge zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

    Das Bündnis für Gemeinnützigkeit sieht die bisherigen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht als unzureichend an. Es hat daher einen Katalog mit Forderungen unterschiedlicher Priorität veröffentlicht; diese wiederholen teilweise bereits veröffentlichte Forderungen, wie die Einführung der „Business judgement rule“ in § 63 Abs. 1 S. 2 AO, die Überarbeitung des § 57 Abs. 3 AO, inkl. einer „Generalüberholung“ der § 57 und § 58 AO und die Möglichkeit der politischen Betätigung (§ 58 Nr. 11 AO neu). Auch die Forderung, dass Sachspenden als unentgeltliche Wertabgaben behandelt werden, ist nicht neu; diese findet sich auch im Koalitionsvertrag.

     

    Weiter soll der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärker in der AO (§ 63 Abs. 4a neu) statt im AEAO verankert werden. Hinsichtlich der formellen Satzungsmäßigkeit verweisen die Autoren auf Schwierigkeiten in der Praxis, sodass Angaben zur Zweckverwirklichung und die verpflichtende Übernahme der Festlegungen vereinfacht werden soll; auch soll § 60 AO die Auslegung der Satzung als ausreichend ansehen.

     

    Weitere Forderungen befassen sich mit Konkretisierungen im Bereich der Katastrophenhilfe, der Wohngemeinnützigkeit, der Zweckbetriebe und der zeitnahen Mittelverwendung. Ob die Politik sich diese Forderungen zu eigen macht und nach dem Steueränderungsgesetz 2025 weitere Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht anstößt, bleibt abzuwarten. SB bleibt dran.