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  • 07.04.2026 · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    BFH konkretisiert Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung

    | Die Vermögensbindung ist eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Nun hat der BFH klargestellt, dass allgemeine Verweise auf gesetzliche Begriffe nicht ausreichen. Entscheidend ist vielmehr, dass in der Satzung entweder der steuerbegünstigte Verwendungszweck genau bestimmt wird oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft hinreichend benannt wird, der das Vermögen nach Auflösung der Stiftung für steuerbegünstigte Zwecke übertragen werden soll. |