· Fachbeitrag · Spenden
Abzugsproblematiken bei Spenden ins Ausland kennen und beachten
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Die meisten Stiftungen unterstützen Dritte mit Spenden. Diese Spenden sollen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG das Einkommen der Stiftung mindern. Während der Abzug für Inlandsspenden regelmäßig unproblematisch ist, sieht das bei Spenden ins Ausland nicht so einfach aus. Diese Erfahrung musste jüngst ein Steuerzahler für eine Spende an eine in der Schweiz ansässige Stiftung machen. SB nimmt dies zu Anlass, die Unterschiede im Abzug von Inlandsspenden und Auslandsspenden vorzustellen.
Der Abzug von Inlandsspenden
Leistet eine Stiftung eine Spende an einen inländischen Empfänger, setzt der für Körperschaften in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG verortete Spendenabzug voraus, dass der Empfänger eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite, also gemeinnützige Körperschaft ist. „Inländischer Spendenempfänger“ bedeutet dabei aber nicht, dass der Empfänger seine gemeinnützigen Zwecke nur im Inland verwirklicht. Inlandsspenden können auch ins Ausland weitergereicht werden (§ 58 Nr. 1 AO).
Wichtig — Der Spendenabzug gilt neben Körperschaften auch für natürliche Personen (§ 10b Abs. 1 EStG) und für die Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 5 GewStG).
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