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  • 05.10.2026 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Behörde widerruft Zuwendungsbescheid für Fördermittel: Wann der Widerruf „ermessensfehlerhaft“ ist

    Erfasst der Widerruf eines Zuwendungsbescheids für Fördermittel lange zurückliegende Zeiträume und löst er bei der gemeinnützigen Organisation hohe Rückzahlungen aus, muss die Behörde prüfen, ob sie den Widerruf beschränkt. Das gilt etwa, wenn der Organisation so das wirtschaftliche Aus drohen würde. Unterlässt die Behörde diese Prüfung, ist der Widerruf ermessensfehlerhaft. Das hat das VG Stuttgart im Fall eines gemeinnützigen Vereins entschieden.