29.01.2019 · Fachbeitrag · Erbscheinsverfahren
Gerichtsgebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen klargestellt
| Eine als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. AO anerkannte Stiftung ist im Erbscheinsverfahren auch von Gerichtsgebühren befreit, wenn sie einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wGB) unterhält, entschied das OLG Frankfurt a. M. (21.12.18, 21 W 101/18, Abruf-Nr. 206805 ). |