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  • 03.02.2011 | Zwischenruf

    Keine kleinen Stiftungen mehr?

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)

    Auf der ersten Seite jeder Ausgabe finden Sie im Stiftungsbrief den Zwischenruf eines „Insiders“ zu einem aktuellen Thema aus der Stiftungsszene. Heute zu der Frage: Welches Vermögen müssen Stiftungen haben?  

     

    Aktuelle Rechtslage  

    Rechtsfähige Stiftungen sind ab einem Grundstockvermögen von 50.000 EUR anerkennungsfähig. So sieht es die herrschende Meinung. In der Praxis kommen hier aber zunehmend Zweifel auf. Verstärkt werden diese Zweifel durch die aktuell so niedrigen Renditen am Kapitalmarkt. Mit einer beispielhaft angenommenen Rendite von 1 % aus 50.000 EUR lässt sich fast nichts erreichen. Man kann mit 500 EUR vielleicht einige Buchpreise verleihen. Regelmäßig lässt sich dann aber noch nicht einmal das Grundstockvermögen erhalten. Da lohnt der Aufwand einer Stiftung nicht! Faktisch hat man eine Stiftung ohne Zweckerfüllung mit ungewisser Zukunft. Auch Zinsen in Höhe von 2 %, 3 % oder 4 % ändern an diesem Befund tendenziell nur wenig.  

     

    Hohes Stiftungsvermögen als Anerkennungsvoraussetzung?