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  • 02.08.2011 | Spendenabzug

    Bis 200 EUR wird keine Spendenbescheinigung benötigt

    Überschwemmungskatastrophe in Pakistan, Erdbeben und Tsunami in Japan und ganz aktuell und dramatisch die Hunger- und Dürrekatastrophe am Horn von Afrika; Hilfsorganisationen sind gerade in solchen Notfällen auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung angewiesen. Auch kleinere Spendenbeträge helfen hier weiter. Wichtig für die Spender: Wie kann ich meine Spende steuerlich absetzen und was benötige ich zum Nachweis der Spende. Als Nachweis genügt gemäß § 50 Abs. 2 Nr.2 EStDV wenn der Kontoauszug eingereicht wird, aus dem sich die Überweisung ergibt, vorausgesetzt:  

     

    • Die Spende übersteigt nicht 200 EUR und
    • ist an eine anerkannte Spendenorganisation geflossen.

     

    Bei Spenden über 200 EUR benötigt man für die steuerliche Geltendmachung immer eine Spendenbescheinigung der Spendenorganisation. Diese muss der Steuererklärung im Original beigefügt werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 142 | ID 147508