01.07.2005 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Das „Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz“ (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22.3.05 (BGBl. 05 I, 837, 856) hat nicht nur sämtliche Verfahrensordnungen erheblich im Hinblick auf die Einführung von elektronischen Dokumenten und elektronischen Prozessakten und der Beweiskraft von Ausdrucken (u.a. ZPO, VwGO, FGO, SGG, ArbGG, StPO, OwiG, BeurkG, InsO, AO) geändert. Art. 14 JKomG betrifft neben dem GKG und anderen Kostengesetzen (KostO, GVKostO, JVwKostO, JVEG) in ...
01.07.2005 · Fachbeitrag ·
Strafverfahren
Auf den nach einem Freispruch gegebenen Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten hinsichtlich der Gebühren seines Verteidigers, der bereits vor dem 1.7.04 für ihn als Wahlverteidiger tätig gewesen ist, aber erst ...
01.07.2005 · Fachbeitrag ·
Zwangsvollstreckung
Bei der Abrechnung von Zwangsvollstreckungsmandaten kann der Anwalt oft keine Meriten erzielen. Dennoch wird hier noch viel Geld verschenkt. Der Beitrag gibt einen Überblick über drei Kardinalfehler bei der Abrechnung ...
01.07.2005 · Fachbeitrag ·
Familienrecht
Die folgende Übersicht gibt im Anschluss an RVG prof. 05, 99 einen Überblick darüber, wie der Gegenstandswert der Anwaltstätigkeit bei einstweiligen Anordnungen nach §§ 621g, 641d, 644 ZPO, 64b FGG berechnet wird.
01.07.2005 · Fachbeitrag ·
Anwaltshonorar
Neue Gebührenchance ab 1.7.06: Die Beratungsgebühren Nrn. 2100 bis 2103 VV RVG entfallen. Sie können künftig bei Beratung, Gutachten und Mediation Gebührenvereinbarungen treffen (§ 34 RVG n.F., der am 1.7.
01.07.2005 · Fachbeitrag ·
Bei der durchschnittlichen Unfallregulierung kann der Anwalt eine 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen (AG Köln 12.5.05, 261 C 2/05, n.v, Abruf-Nr.
051670
).
01.07.2005 · Fachbeitrag ·
Verkehrsunfallschadenregulierung
Die anwaltliche Tätigkeit ist umfangreich i.S. von Nr. 2400 VV RVG, wenn der Anwalt angesichts der geringen Schadenssumme eine ungewöhnliche Zahl einzelner Schreiben beantworten und selbst aufsetzen muss. Insbesondere durch das dadurch zwingend erforderlich werdende wiederholte Eindenken in den Sachverhalt ist ein überproportionaler Aufwand entstanden (AG Hamburg-Bergedorf 13.5.05, 408 C 394/04, n.v., Abruf-Nr.
051669
).