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  • · Fachbeitrag · Berufsständische BU-Rente

    Dreifacher Jahresbetrag bildet Streitwert

    | Bei Klage gegen ein berufsständisches Versorgungswerk auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als Streitwert nur der dreifache Jahresbetrag der Rente. Bei Klageerhebung rückständige Renten werden nicht hinzugerechnet (OVG Berlin 14.6.18, OVG 12 L 36.18, Abruf-Nr. 202600 ). |

     

    Der dreifache Jahresbetrag der begehrten Rente entspricht der Empfehlung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nr. 14.3, Rente in freien Berufen; www.iww.de/s1817). Dem Katalog kommt zwar keine normative Wirkung zu, er dient den Gerichten aber als Orientierungshilfe. Dem dreifachen Jahresbetrag sind nicht analog § 42 Abs. 3 S. 1 GKG auch Rentenleistungen hinzuzurechnen, die zur Zeit der Klageerhebung fällig sind. Denn der Streitwert wäre umso höher und das Prozessrisiko umso größer, je länger die Beteiligten bemüht sind, bereits vorprozessual die Voraussetzungen für die zu gewährende Rente, vor allem wie hier für eine BU-Rente, zu klären. Dies würde den Interessen des einzelnen Mitglieds und der im Versorgungswerk zusammengeschlossenen Mitglieder zuwiderlaufen.

     

    • Beispiel 1

    Der an multipler Sklerose erkrankte Mandant B ist Arzt und hat bei seinem Versorgungswerk am 10.12.17 eine BU-Rente beantragt. Auszuzahlen sind monatlich 2.250 EUR. Die BU-Rente soll nun eingeklagt werden. Als Streitwert errechnet sich daher ein Betrag von 81.000 EUR (= 2.250 EUR x 12 x 3).

     

    MERKE | Die obergerichtliche Rechtsprechung sagt: Wird in einem Vergleich das Ende einer BU-Versicherung geregelt, ist ein Mehrwert für den Vergleich anzusetzen, und zwar auch, wenn die Beendigung weder inner- noch außerprozessual streitig ist (OLG Hamm 19.4.17, 20 U 117/16; OLG Köln 29.4.15, 20 W 75/14). Um den „Mehrwert“ zu berechnen, ist allerdings auf die konkrete Restlaufzeit des Vertrags abzustellen, wenn diese kürzer ist als 3 1/2 Jahre. Dabei sind die monatliche Rentenzahlung und die Versicherungsprämie zu addieren.

     
    • Beispiel 2

    In Abwandlung zum Beispiel 1 erhebt B Klage. Es wird ein Vergleich geschlossen, nachdem der Versicherungsvertrag beendet wird. Die Restlaufzeit beträgt 3 Monate. Da die monatliche Rentenzahlung (2.250 EUR) sowie die monatliche Versicherungsprämie (651 EUR) zu addieren sind, berechnet sich der Streitwert einschließlich Mehrvergleich wie folgt:

     

    81.000 EUR (2.250 EUR x 12 x 3) + 1.740,60 EUR (Mehrvergleich: (2.250 EUR + 651 EUR) x 3 = 8.703 EUR, hiervon 20 Prozent = 1.740,60 EUR)

    = 82.740,60 EUR

     

    MERKE | Von dem für den Mehrvergleich zunächst errechneten Wert ist ein Abschlag von 20 Prozent vorzunehmen, da insoweit wirtschaftliche Teilidentität mit dem tatsächlich rechtshängigen Streitgegenstand besteht (OLG Köln 29.4.15, 20 W 75/14; OLG Karlsruhe 31.3.15, 12 W 7/15).

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 164 | ID 45389265