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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    KostBRÄG 2025: Änderungen der Anwaltsvergütung

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Das sog. Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) umfasst Neuregelungen zur Vormünder- und Betreuervergütung, Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie Änderungen des RVG und des Justizkostenrechts. Die Änderungen bei den Anwalts- und Justizkosten treten ‒ im Monat nach Veröffentlichung im BGBl. ‒ am 1.6.25 in Kraft ( iww.de/s12659 ; BR-Drucksache 89/25). Für Anwälte wurden das anwaltliche Vergütungsrecht strukturell verbessert und die Gebühren des RVG linear erhöht. Die Ausgabe gibt einen Überblick über diese Änderungen und erläutert die Auswirkungen anhand von Rechenbeispielen. |

    1. Überblick über die Änderungen

    a) Lineare Erhöhung der Gebühren

    Die Gebühren werden konkret wie folgt erhöht:

    • Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 %