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  • · Nachricht · Kostenfestsetzung

    Verschmelzung begründet keine Erhöhungsgebühr

    | Im Fall der während des Rechtsstreits eintretenden Verschmelzung einer Partei auf eine aufnehmende Gesellschaft fällt keine Erhöhungsgebühr nach § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG an (OLG Dresden 16.6.21, 12 W 383/21, Abruf-Nr. 224030 ). Hier habe weder ein Parteiwechsel stattgefunden, noch handele es sich um verschiedene juristische Personen. |

     

    MERKE | Dieser Fall ist von der Konstellation zu unterscheiden, dass die Klage zunächst gegen eine nicht mehr existente Partei erhoben und dann auf die Gesamtrechtsnachfolgerin gewechselt wurde (OLG Nürnberg MDR 10, 532). In jenem Fall liegt ein Parteiwechsel vor.

     
    Quelle: ID 47572818