· Fachbeitrag · Anrechnung
Gebührenanrechnung bei Mehrvergleich: So gehen Sie vor
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
Bei Mehrvergleichsverfahren müssen die Mehrkosten gerecht und nachvollziehbar auf die verschiedenen von der Einigung betroffenen Verfahren verteilt werden. Gerade vor dem Hintergrund mehrerer parallel oder sukzessiv verhandelter Verfahren ist eine klare und transparente Regelung der Mehrkostenverteilung für alle Beteiligten von großer Bedeutung. Der Beitrag gibt einen Überblick.
Vorgehen der Rechtsprechung
Ein Mehrvergleich entsteht, wenn in einem Verfahren auch Ansprüche aus anderen Verfahren einbezogen werden. Das OLG Braunschweig (30.4.25, 2 W 75/24, Abruf-Nr. 251584) hat die Mehrkosten eines Mehrvergleichs so verteilt, dass die Verfahrensbeteiligten in dem Verhältnis an den Mehrkosten beteiligt werden, in dem sie ‒ unter Berücksichtigung des degressiven Anfalls der Kosten bei steigendem Gegenstandswert ‒ zu dem Anfall der Mehrkosten beigetragen haben.
So berechnen Sie in der Praxis die Kosten Schritt für Schritt
Die Entscheidung gibt den Beteiligten bei der Anrechnung von mitverglichenen Verfahren eine klare Berechnungsmethode vor, um eine gerechte Kostenverteilung zu gewährleisten und Fehlanrechnungen zu vermeiden, die in der Praxis häufig zu Streitigkeiten und fehlerhaften Kostenfestsetzungen führen.
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