Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.02.2025 · IWW-Abrufnummer 246860

    Verwaltungsgerichtshof Hessen: Beschluss vom 19.12.2024 – 10 B 1560/24

    1. Auch bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von über einem Jahr werden je Monat 400,00 Euro festgesetzt; eine Reduzierung unterbleibt (anders noch Hess. VGH, Beschluss vom 20. Januar 2012 - 2 E 1890/11 -, juris).

    2. Bei einer sofort vollziehbaren Fahrtenbuchauflage unterbleibt regelmäßig die in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs vorgesehene Reduzierung des Streitwerts aufgrund der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache.

    3. Festgesetzte Verwaltungskosten wirken sich streitwerterhöhend aus.


    Hier können Sie das Urteil herunterladen: Zum Lesen eines PDF-Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen!

    RechtsgebieteStreitwertfestsetzung, einstweiliger Rechtsschutz, Verkehrsrecht, FahrtenbuchauflageVorschriften§ 146 VwGO, § 88 VwGO, § 122 VwGO, § 31a StVZO, § 63 GKG, § 52 GKG, § 53 GKG, § 43 GKG