01.08.2005 | Kostenfestsetzung
Festsetzung außergerichtlicher Anwaltsgebühren
| Kosten im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts sind nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen (OLG Koblenz 23.3.05, 14 W 181/05, RVGreport 05, 197, Abruf-Nr. 051760). |
Praxishinweis
Das OLG weist darauf hin, dass die betroffene Prozesspartei einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen muss, der außerhalb des Festsetzungsverfahrens verfolgt werden muss. Ein solcher Anspruch kann sich sowohl für die Kläger- als auch für die Beklagtenseite aus § 280 Abs. 1 S. 1, § 241 Abs. 2, § 311 BGB ergeben. Das OLG Koblenz folgt damit der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu RVG prof. 05, 68).
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 134 | ID 91914