Der für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat am 10.4.14 entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbBekG verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann (BGH 10.4.14, VII ZR 241/13, Abruf-Nr. 141299 ).
Das VG Münster hat die Entfernung eines im Justizdienst beschäftigten Beamten aus dem Dienst bestätigt (VG Münster 8.4.14, 13 K 2731/12.O). Zuvor war dieser wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen, in einem Fall ...
Mit Urteil vom 11.2.14 hat der VIII. Senat des BFH seine Rechtsprechung zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem Schneeballsystem bestätigt. Danach hat der Anleger nicht nur die vom Betreiber des ...
Der für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat am 10.4.14 entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbBekG verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann (BGH 10.4.14, VII ZR 241/13).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am gestrigen 16. April 2014 über die vieldiskutierte Rechtsfrage der „Cum-ex-Geschäfte“ entschieden, bekanntlich einem Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) ...
Es ist nicht zulässig, dass das Gericht und der Angeklagte unter Ausschluss der Staatsanwaltschaft sich auf ein Strafmaß verständigen (OLG München 9.1.14, 4 StRR 261/13, Abruf-Nr. 141139 ).
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Im Rahmen der Erstellung von Selbstanzeigen und der Auswertung von Erträgnisaufstellungen sowie Depotverzeichnissen tritt regelmäßig die Frage auf, ob sogenannte Rohstoff-Fonds, u.a. in Form von ausländischen „Gold-ETFs“, die beispielsweise einen Lieferanspruch auf Gold verbriefen, der Strafbesteuerung des § 6 InvStG unterliegen, da in den Erträgnisaufstellungen insoweit häufig keine Erträge ausgewiesen werden.