Am 23.5.16 hat das BMF das in der Praxis bereits seit Längerem erwartete Schreiben veröffentlicht (BStBl I 16, 490), durch das in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) mit sofortiger Wirkung eine bislang nicht vorhandene Regelung zu § 153 AO eingefügt wurde. Wie bereits der im Juni 2015 vorgelegte Diskussionsentwurf soll die neue Regelung im AEAO insbesondere bei der Abgrenzung zwischen § 153 AO und der Selbstanzeigeregelung nach § 371 AO helfen.
Die kleine Pension lag direkt am See, unter anderem wurden kleine Bootsfahrten angeboten. In der Veranlagungsstelle war aufgefallen, dass sich die Umsätze in den letzten Jahren deutlich verringert hatten.
Einlagevorgänge werden im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig geprüft. Der steuerliche Berater hat den Mandanten daher zeitnah auf eine umfangreiche Dokumentation der Mittelherkunft hinzuweisen.
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die Rentenversicherungsträger ihre Entscheidungen in Betriebsprüfungsverfahren auf Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamtes stützen können.
Im Rahmen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung reicht es nicht aus, dass das Gericht in seinen Urteilsgründen lediglich die einschlägige steuerstrafrechtliche Norm bezeichnet und die Summe der verkürzten ...
Der Niedersächsische Landesrechnungshof beklagt, dass die Finanzämter zu gutgläubig sind und zum Vorteil der Steuerhinterzieher im Rahmen einer Selbstanzeige die Steuern oft zu niedrig und entsprechende ...
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§ 370 Abs. 1 Nr. 3 AO stellt die Nichtverwendung von Steuerzeichen unter Strafe und umschreibt damit im Unterschied zu Nr. 1 und Nr. 2 des § 370 Abs. 2 AO die Verwendungs- oder treffender Entrichtungsverkürzung (Rolletschke/Kemper, Steuerstrafrecht, Stand Juli 2015, § 370 Rn. 275). Keineswegs ist er der Schlüsseltatbestand zur Sanktionierung jeder Tabaksteuerhinterziehung, sondern betrifft im Wesentlichen die Verkürzung innerstaatlicher TabSt: Die Einfuhrtabaksteuer wird nach den Zollvorschriften deklariert ...