Aufwendungen für eine nach § 153a Abs. 2 StPO gezahlte Geldauflage, mit der ein Strafverfahren eingestellt werden soll, sind steuerlich keine außergewöhnliche Belastung.
Illegal gezahltes Arbeitsentgelt, für das weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, kann zur Berechnung der Beiträge nach § 18 Abs. 4 VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im ...
Das AG München weist in einer Entscheidung vom 21.10.16 (474 C 19302/15, Abruf-Nr. 190454 ) darauf hin, dass aus Schwarzarbeit kein vertraglicher Anspruch auf Lohn hergeleitet werden kann. Geklagt hatte ein Vermieter, ...
Einem Beweisantrag muss nur dann nachkommen werden, wenn dieser substanziiert ist. Das setzt voraus, dass das Beweisthema und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme in Bezug auf einzelne konkrete Tatsachen genau angegeben werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Juli bis einschließlich November umfasst. Beiträge der Monate Januar bis Juni und Dezember sind nicht ...
Das Gericht muss im Rahmen seiner Strafzumessungserwägungen die einem angeklagten Steuerberater wegen der strafrechtlichen Verurteilung drohenden berufsrechtlichen Folgen berücksichtigen und würdigen – so der BGH.
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Wasserpfeifentabak ist nach dem TabStG steuerbar. Das hat der BGH nun entschieden. Daran ändert weder die besondere Form des Wasserpfeifenkonsums noch die lebensmittelrechtliche Unzulässigkeit von Wasserpfeifenprodukten etwas. Unklar bleibt allerdings, ob nur der Tabakanteil besteuert werden darf oder die Besteuerung nach dem Gesamtgewicht des Wasserpfeifentabaks vorzunehmen ist. Unzulässig ist jedenfalls eine doppelte Besteuerung derselben Ware mit Tabaksteuer.