Die vierteljährliche ESt-Vorauszahlung ist in § 37 EStG geregelt und bemisst sich grundsätzlich anhand der ESt entsprechend der letzten Veranlagung. Die Vorauszahlungen können nachträglich an die sich voraussichtlich im laufenden VZ ergebende ESt angepasst, auch verringert, werden. Der Steuerpflichtige ist dabei entsprechend § 150 Abs. 2 AO verpflichtet, in dem Herabsetzungsantrag vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Nach Ansicht einiger Finanzämter muss der Steuerpflichtige seine Angaben ...
Fragen der Vermögensabschöpfung spielten im Steuerstrafrecht bislang keine Rolle, denn der Steueranspruch des Fiskus sperrte eine strafrechtliche Verfallsanordnung und damit korrespondierende strafprozessuale ...
Das FG Schleswig-Holstein (22.5.17, 2 V 22/17, Abruf-Nr. 195598 ) hat entschieden, dass Kapitaleinkünfte, für die eine Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG beantragt wurde, bei der Berechnung des Schwellenwerts ...
Der Taxiunternehmer zahlte seinen angestellten Fahrern einen Teil des Arbeitsentgeltes „schwarz“ aus. Seine ehemaligen Arbeitnehmer zeigten ihn jedoch bei der Zollbehörde an.
Der Niederlassungsleiter der Steuerberatungsgesellschaft war – zumindest im vorliegenden Streitfall – nach Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg nicht selbstständig tätig.
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Grundsätzlich bestehen für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen keine behördlichen Beschränkungen im in- und ausländischen Zahlungsverkehr. Aufgrund des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der zugehörigen Verordnung (AWV) sind jedoch eine Vielzahl von bußgeldbewährten Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr zu beachten. Diese wurden zuletzt mit Inkrafttreten des AWG in seiner aktuellen Fassung vom 6.6.13 (BGBl I 13, 1482) verschärft.