Ein Steuerberater, der geschätzte USt-Voranmeldungen für Mandanten abgibt, setzt sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aus, wenn sich die Schätzungen hinterher als zu niedrig herausstellen. Allerdings ist die Rechtsprechung des BGH zum „berufstypischen Verhalten“ zu beachten.
A wurde beschuldigt, als Finanzbuchhalterin Beihilfe zur Steuerhinterziehung zugunsten der GmbH geleistet zu haben. A beantragte die AdV des angefochtenen Haftungsbescheids. Während des laufenden finanzgerichtlichen ...
Eine unbekannte Privatperson bot der Finanzverwaltung eine Daten-CD mit Schweizer Bankdaten gegen Zahlung eines Entgelts an. Die Finanzverwaltung prüfte die vor dem Erwerb zur Verfügung gestellten 100 Datenauszüge ...
Durch die Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) können bestimmte Täter Straffreiheit bzw. Strafmilderung erreichen, wenn durch ihre Mithilfe schwere Straftaten (§ 100a StPO) aufgedeckt werden. Die Vorschrift kommt auch für Täter in Betracht, denen eine besonders schwere Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO) vorgeworfen wird (BGH 12.10.17, 1 StR 15/17, Abruf-Nr. 198055 ).
Die Erlöse eines Taxiunternehmers können nach Ansicht des FG Hamburg (29.8.17, 2 K 238/16, Abruf-Nr. 198095 ) auf der Grundlage der Jahresgesamtlaufleistungen der Taxen geschätzt werden, wobei grundsätzlich die ...
Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Haftungsverfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe ...
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Das FG Münster hat einer Ferkelvermarktungs-GmbH den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG versagt, da die Ferkelverkäufe nur zwischen Erzeuger und Mäster stattfanden, die GmbH ausschließlich Gutschriften erstellte sowie lediglich im Nachgang die buchhalterische Erfassung nach Lieferscheinen erledigte.