Am 1.7.17 ist das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung v. 13.4.17 (BGBl I 17, S. 872) in Kraft getreten. Gerade im Steuerstrafrecht gibt es viele Fragen dazu. Der BGH hat nun darüber entschieden, inwiefern bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer zugunsten einer GmbH gegenüber einem (faktischen) Geschäftsführer die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach §§ 73, 73c StGB angeordnet werden kann.
Erkennt der Erbe, dass der Erblasser falsche Steuererklärungen abgab, ist er verpflichtet, diese zu berichtigen, sonst begeht er eine eigene Steuerhinterziehung. Das FG München entschied, dass sich dadurch in ...
Seit der VW-Affäre um die Volkert-/Hartz-Prozesse ist das Thema Vergütung von Betriebsräten ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Der Beitrag zeigt die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Betriebsräten ...
Das Auswahlermessen der Finanzbehörde bei der Haftungsinanspruchnahme wegen einer vorsätzlich begangenen Steuerstraftat ist in der Weise vorgeprägt, dass die Abgaben gegen den Steuerstraftäter festzusetzen sind, ohne dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensentscheidung dazu bedarf (FG Düsseldorf 20.10.19, 10 K 1908/15 H, PStR 20, 111). Welche steuerlichen Haftungsrisiken drohen also im strafrechtlichen Kontext und mit welchen Argumenten kann vielleicht doch noch eine Verteidigung entwickelt und ...
Der BFH hat klargestellt, dass bei einer mittels unterlassener Anzeige begangenen Schenkungsteuerhinterziehung der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer
Anzeige und ...
Ein ärgerliches Problem in der Praxis ist, dass die Steuerbehörde die im Zuge einer Nacherklärung festgesetzten und gezahlten Geldbeträge mit dem Hinweis auf § 398a Abs. 4 AO nicht zurückzahlt, selbst wenn sich ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Das OLG Hamm hat wegen Steuerhinterziehungen auf der Grundlage von § 111b Abs. 1, § 111j Abs. 1 StPO die Beschlagnahme mehrerer Grundstücke angeordnet, um den staatlichen Einziehungsanspruch nach § 73, § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2a, § 73c, § 73d StGB zu sichern (22.4.20, 5 Ws 59/20, Abruf-Nr. 216202 ).