Vor dem OLG Schleswig (12.3.20, 7 U 53/19, Abruf-Nr. 218637 ) stritten sich die Parteien darüber, ob ein Geldbetrag von 50.000 EUR nebst Zinsen
zurück zu zahlen ist. Während der Kläger eine Darlehensforderung behauptete (weil 100 Scheine übergeben worden seien), verwies der Beklagte
darauf, dass der verschriftlichte Vorgang nur der Verschleierung einer Schwarzgeld-/Schmiergeldzahlung an einen Zeugen im Zusammenhang mit einem zuvor geschlossenen Grundstückskaufvertrag dienen sollte.
Die Rückforderung einer ausgezahlten Corona-Soforthilfe von einem Solo-Selbstständigen ist rechtmäßig, wenn dieser sich bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat (VG ...
In einer aktuellen Entscheidung stellt der BGH klar, dass eine einschlägige Berufserfahrung alleine nicht ausreicht, um den Vorsatz hinsichtlich
einer Steuerhinterziehung zu begründen.
Die Zahlung von Verwarngeldern durch den Arbeitgeber stellt nicht
immer steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers dar. Darauf weist der BFH in einer aktuellen Entscheidung hin (13.8.20, VI R 1/17, Abruf-Nr. 218632 ). So zahlte der Arbeitgeber als Halter der Kfz die Verwarnungsgelder wegen einer ihm gem. § 56 Abs. 1 S. 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führte daher nicht zu Arbeitslohn des die Ordnungswidrigkeit begehenden Arbeitnehmers.
Stipendien, die einem ausländischen Gastarzt von seinem Heimatland für eine Facharztweiterbildung in Deutschland gezahlt werden, können der Einkommensteuer unterliegen. Dies hat der BFH entschieden (8.7.20, X R 6/19).
Derzeit ist der Bitcoin auf Kurs in Richtung Allzeithoch. Auch Alternativen zu der Leitkryptowährung wie Ether, Ripple, Polkadot und andere bewegen sich in die gleiche Richtung. Spätestens seit den positiven ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Das BZSt und die Steufa Hamburg haben mit Unterstützung der irischen Steuerverwaltung nach jahrelangem Verfahren eine höchstrichterliche Entscheidung in Irland erwirkt, wonach das Vermietungsportal Airbnb Kontrolldaten über deutsche Vermieter an die hiesige Finanzverwaltung
herausgeben muss (Senatsverwaltung Hamburg, PM v. 2.9.20, www.iww.de/s4046 ). Die Daten werden von der Steufa Hamburg ausgewertet und kurzfristig den zuständigen Bundesländern übermittelt.