Die zeitliche Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung ist für den Unternehmer zwingend. Ihm steht insoweit kein Wahlrecht in Bezug auf den Zeitpunkt der Rechnungskorrektur zu. Dies hat das FG Niedersachsen klargestellt.
Eine Zollkontrolle, um den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zu überwachen (§ 12a ZollVG), kann eine Tatentdeckung herbeiführen und
damit einen Selbstanzeige-Sperrgrund gem. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO bewirken.
Reduziert anrechnungsfähige Vorsteuer den steuerlichen Schaden, kann dies aufgrund der geänderten BGH-Rechtsprechung zum Kompensationsverbot (13.9.18, 1 StR 642/17, BGHSt 63, 203) die Position des Angeklagten im ...
Aufgrund zunehmender Manipulationen mittels Zapper sind seit dem 1.1.20 elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 S. 1 KassensicherungsVO (KassenSichV) (= elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen) mit einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Dazu im Einzelnen:
Das BMF hat die sog. finale Staatenaustauschliste 2021 zum internationalen Finanzkonten-Datenaustausch veröffentlicht. Die Liste enthält alle Staaten, mit denen zum 30.9.21 Informationen über Finanzkonten automatisch ...
Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen, um private Unterkünfte zu buchen und zu vermieten, im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wer gegenüber dem FA unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt, erfüllt den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung. Jede fehlerhafte Steuererklärung ist dem Grunde nach geeignet, ein steuerstrafrechtliches Verfahren zu begründen. Insoweit verlässt sich der Steuerpflichtige i. d. R. auf seinen Steuerberater. Wenn dieser bei Erstellung der Steuererklärung einen Fehler begeht, ist fraglich, wie der Mandant vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zu schützen ist.