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  • · Nachricht · Schweizerisches Bundesgericht

    UBS muss 40.000 Konto-Daten an Frankreich herausgeben

    | Eine im Rahmen internationaler Amtshilfe von Frankreich an die Schweiz gerichtete Gruppenanfrage zu 40.000 Konto-Daten der Bank UBS hatte Erfolg. |

     

    Das hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden (26.7.19, 2C 653/2018, Abruf-Nr. 210498) und damit die noch ablehnende Entscheidung des eidgenössischen Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Die französischen Behörden erhalten so weitere Informationen über die Bankkonten wie beispielsweise Namen, Geburtsdaten, letzte bekannte Adressen der Konteninhaber, wirtschaftlich oder anderweitig an den Konten berechtigte Personen und Kontenstände. Die von Frankreich genutzten Daten-Listen waren 2012 bei deutschen Zweigniederlassungen der UBS beschlagnahmt und an Frankreich übermittelt worden.(DR)

    Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 205 | ID 46056932

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