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  • · Fachbeitrag · Besteuerungsgrundlagen

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen willkürlicher Strafschätzung

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Krause & Kollegen, Berlin

    Eine Schätzung ist nicht schon deswegen rechtswidrig, weil sie von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht. Solche Abweichungen sind notwendig mit einer Schätzung verbunden, die in Unkenntnis der wahren Gegebenheiten erfolgt. Die Schätzung ist vielmehr erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falls gezogenen Schätzungsrahmen verlässt (FG Nürnberg 28.11.12, 3 K 775/12, Abruf-Nr. 131192).

     

    Sachverhalt

    Da die Kläger trotz Aufforderung keine ESt-Erklärung für das Jahr 2006 einreichten, schätzte das FA die Besteuerungsgrundlagen nach § 164 Abs. 1 AO und erließ einen ESt-Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

     

    Die Kläger erachten den Bescheid wegen einer überhöhten Strafschätzung als nichtig. Die Sachbearbeiterin des FA habe vor Erlass des Bescheids angekündigt, dass sie gegebenenfalls durch eine höhere Schätzung den Druck auf die Kläger erhöhen werde, auch die angeforderten Anlagen abzugeben.

     

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