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  • · Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung

    Wann ist eine Selbstanzeige in den CD-Fällen wegen Tatentdeckung ausgeschlossen?

    von RD Dr. Oliver Löwe-Krahl, Oldenburg

    | Der Ankauf von CDs mit Daten von Bankkunden hält an. Damit stellt sich auch zukünftig für viele Betroffene die Frage, ob sie eine strafbefreiende Selbstanzeige ( § 371 AO ) erstatten sollen. Neben dem Erfordernis sogleich eine vollständige Nachmeldung abzugeben (dazu Holewa/Löwe-Krahl, PStR 10, 51  f.), müssen die vier Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 AO beachtet werden. Im Folgenden wird insbesondere auf den Ausschlussgrund der Tatentdeckung abgestellt. |

    1. Die vier Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO

    Drei Ausschlussgründe bereiten in der Praxis keine besonderen Probleme. Für den Steuerpflichtigen und dessen Berater ist regelmäßig eindeutig erkennbar, ob

    • eine Prüfungsanordnung ergangen ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO),

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