Der Hessische VGH (22.7.13, 6 A 1260/13, Abruf-Nr. 132900 ) hat in einem Verwaltungsstreitverfahren eine Berufung als unzulässig zurückgewiesen, die durch einen Wirtschaftsprüfer unterzeichnet worden war. Denn gemäß § 67 Abs. 4 i.V. mit Abs. 2 S. 1 VwGO müssen sich die Beteiligten vor dem OVG durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer Hochschule eines Mitgliedslandes der Europäischen Gemeinschaft vertreten lassen. Die Privilegierung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach § 67 ...
Der BFH hat am 6.3.13 (X B 165/12, Abruf-Nr. 131548 ) eine Klage gegen geänderte Steuerbescheide zurückgewiesen, weil Verfristung eingetreten war, nachdem die Bescheide an einen Berater zustellt worden waren.
Der neu eingeführte Strafzuschlag nach § 398a AO ist in weiten Teilen umstritten. Jetzt hat erstmals ein Gericht zu der Vorschrift Stellung genommen. Das AG Stuttgart sprach die Angeklagten zwar der ...
Ein Steuerpflichtiger, der die Höhe steuerpflichtiger Einkünfte bewusst nicht in Erfahrung bringt und auf Nachweise verzichtet, um das Entdeckungsrisiko zu verringern, nimmt dabei in Kauf, dass er später bei Abgabe einer Selbstanzeige eine Schätzung abgeben muss. Schätzt er dabei die hinterzogenen Einkünfte zu hoch, um seine Straffreiheit sicherzustellen, trifft ihn ein die Änderung des aufgrund der Selbstanzeige ergangenen Bescheids verhinderndes grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ...
Der BFH will vom EuGH klären lassen, ob die bis Ende 2003 geltende deutsche Regelung zur Besteuerung von Anlegern, die sich an ausländischen „schwarzen“ Investmentfonds beteiligt haben, gegen die ...
Das FG Düsseldorf hat in der Entscheidung vom 26.9.13 (13 K 4630/12 AO, Abruf-Nr. 133514 ) die Rechtmäßigkeit einer Betriebsprüfungsanordnung bestätigt. Geklagt hatte eine Gesellschaft, die ein Restaurant betreibt.
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Die Frage, ob die von der Klägerin gewünschte Prüfung im Büro des Steuerberaters, in dem sich die Geschäftsunterlagen befinden, durchgeführt werden kann, davon abhängig gemacht werden darf, dass sie dem HZA eine Vollmacht zur Einsichtnahme in diese Unterlagen erteilt, ist einer rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (BFH 17.4.13, VII B 42/12, Abruf-Nr. 131874 ).