Alleine die Weisungsgebundenheit des „Strohmanns“ gegenüber dem „Hintermann“ steht der Unternehmereigenschaft des „Strohmanns“ und der Leistungserbringung durch ihn nicht entgegen, sodass auch das Fehlen einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung das Vorliegen entsprechender Umsätze nicht ausschließt. Für die nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG erforderliche Leistungsbeziehung in einer Rechnung genügt es, statt der Leistungshandlung den beim Leistungsempfänger eintretenden Erfolg zu beschreiben (FG ...
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden ...
Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht (VG Berlin 27.8.14, 23 L 410.14, Abruf-Nr. 142686 ).
Der BFH weist in einer Entscheidung vom 14.5.14 (X R 23/12, Abruf-Nr. 142419 ) darauf hin, dass das für die „Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen“ geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG nicht nur die Bestechungsgelder als solche erfasst, sondern auch die Kosten eines nachfolgenden Strafverfahrens sowie Aufwendungen, die aufgrund einer im Strafurteil ausgesprochenen Verfallsanordnung entstehen.
Auch ein Strohmann, der nach außen im eigenen Namen auftritt, im Verhältnis zum Hintermann jedoch auf dessen Rechnung handelt, kann leistender Unternehmer i.S. des UStG sein (BGH 8.7.14, 1 StR 29/14).
Ob ein geleastes Kfz zum Betriebsvermögen gehört, orientiert sich ausschließlich an der vereinbarten Leasingzeit oder der überwiegenden betrieblichen Nutzung. Liegt jedoch ein unangemessener betrieblicher ...
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Nach § 125 Abs. 1 AO ist ein Verwaltungsakt nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies außerdem bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist.