22.03.2022 · Fachbeitrag ·
Patientenführung
Zwar werden in der Physiotherapie keine invasiven Eingriffe durchgeführt, aber die Verwechslung einer Adresse für den Rechnungsversand oder beim Hausbesuch ist ärgerlich genug. Und z. B. die Verwechslung zweier Patienten mit Namen Müller, von denen der eine eine Kältetherapie und der andere Wärmeanwendungen bekommen soll, kann beiden Patienten schaden. Die folgenden Tipps binden die Therapeuten, die Rezeptionskraft (soweit vorhanden) und den Patienten ein. Indem alle Beteiligten mitwirken, wird ein ...
18.03.2022 · Nachricht ·
Mietminderung
Ein Mietobjekt in einem Altbau weist nur dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel auf, wenn ein gewisser Mindeststandard unterschritten wird, wie z. B. ständiges Eindringen von Feuchtigkeit oder erhebliche ...
17.03.2022 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Für eine gesunde Lebensführung spielt Prävention eine immer wichtigere Rolle – gerade auch angesichts des demografischen Wandels. Körperliches Training ist aber nicht nur wichtig für die Älteren – vor allem ...
16.03.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Vergleiche zwischen Maskenpflicht und der Nazidiktatur muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen (Arbeitsgericht [ArbG] Darmstadt, Urteil vom 09.11.2021, Az. 9 Ca 163/21, Abruf-Nr. 227595 ). Das Urteil betrifft zwar einen Berufsschullehrer, ist aber für Gesundheitsberufe gleichermaßen relevant.
14.03.2022 · Fachbeitrag ·
Bericht
Laut einem Bericht des GKV-Spitzenverbands zur Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben Hausärzte, die im Untersuchungszeitraum (September 2020 bis September 2021)etwa jede dritte DiGA verordnet ...
10.03.2022 · Fachbeitrag ·
Praxis-Pkw
Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden. Ansonsten würde es fast niemals gelingen, die Ein-Prozent-Regelung (PP 12/2016, Seite 14) zu widerlegen, die ...
10.03.2022 · Nachricht ·
Vorsteuern
Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen. Es handelt sich um Sponsoringaufwendungen mit Werbewirksamkeit. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden und damit das Finanzamt überstimmt (Urteil vom 03.01.2022, Az. 11 K 200/20, Abruf-Nr. 227614 ).