01.07.2022 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Seit dem 01.07.2022 gilt die neue Corona-Testverordnung. Während die kostenfreien Bürgertests entfallen, haben Physiotherapeuten, die einen Patienten in einer Pflege- bzw. Alteneinrichtung behandeln, gemäß § 4a Absatz 1 Nr. 5 Coronavirus-Testverordnung Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test ohne Eigenanteil.
01.07.2022 · Nachricht ·
Berufspolitik
Seit dem 01.07.2022 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) Verstärkung erhalten: Mit dem Deutschen Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) besteht die Interessenvertretung der ...
29.06.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Zum 01.08.2022 wird auch im deutschen Arbeitsrecht die EU-Richtlinie 2019/1152 umgesetzt. Sie will laut Gesetzgeber „transparente und vorhersehbare Beschäftigung fördern“ und sieht dazu vor, dass Arbeitnehmer ...
24.06.2022 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Die klassische Arbeit eines Physiotherapeuten kann mitunter auch ermüdend sein: stundenlang an der Behandlungsbank stehen, Patienten mobilisieren, sie im Trainingsraum beaufsichtigen oder mit ihnen Activities of Daily Living (ADL) beüben. Da wünscht man sich mal Abwechslung – aber wie schaffe ich das ohne großen Aufwand und lange Planung? Eine Möglichkeit dafür bietet die Arbeit als Honorarkraft im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM; vgl. Themenspezial in PP 06/2021, Seite 13).
22.06.2022 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Frage: „Ich bin Physiotherapeut und habe eine sektorale Heilpraktiker-(HP-)Erlaubnis. Als HP habe ich einem Beihilfeberechtigten eine Heilmittelverordnung ausgestellt, diese als Physiotherapeut abgearbeitet und ...
22.06.2022 · Fachbeitrag ·
Steuerentlastung 2022
Auch auf Inhaberinnen und -inhaber von Physiopraxen kommt im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes, das am 20.05.2022 vom Bundesrat gebilligt wurde, bürokratische Mehrarbeit zu. Sie haben u. a. ihren Arbeitnehmern im ...
21.06.2022 · Fachbeitrag ·
AGG
Legt ein Bewerber Indizien dar, die es überwiegend wahrscheinlich machen, dass er im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wurde, reicht dies aus, um eine Beweislastumkehr i. S. d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG; vgl. Beiträge in PP 01/2022, Seite 6 und PP 05/2022, Seite 3) zulasten des Arbeitgebers herbeizuführen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Benachteiligung stattgefunden hat. Dabei ist es für den Schutz durch das AGG unerheblich, mit welchem ...