21.12.2022 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Wer ein Studio für Tantra-Massagen betreiben will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG). Die Betreiberin eines Tantra-Studios scheiterte mit ihrem Eilantrag (Verwaltungsgericht [VG] Berlin, Beschluss vom 17.11.2022, Az. VG 4 L 460/22). Die Entscheidung deckt sich mit einem ähnlichen Beschluss des VG Düsseldorf ein Jahr zuvor (PP 01/2022, Seite 2; Abruf-Nr. 47835623 ).
20.12.2022 · Fachbeitrag ·
Patientenrechte
Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Mit der akuten, notfallmäßigen Versorgung ...
19.12.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ab dem 01.01.2023 gilt die Regelung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zu § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wird ein Abs. 1a hinzugefügt. Danach sind gesetzlich krankenversicherte ...
16.12.2022 · Nachricht ·
Vergütung
Die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ab dem 01.01.2023 um 8,47 Prozent steigen. Wie die Physiotherapieverbände am 15.12.2022 übereinstimmend auf ihren Websites mitteilten, hat die Schiedsstelle am 13.12.2022 eine entsprechende Entscheidung gefällt.
16.12.2022 · Fachbeitrag ·
Staatliche Leistungen
Gute Nachrichten für Sie und Ihr Personal: Um Familien besonders zu unterstützen, wird ab Januar 2023 das Kindergeld einheitlich auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht. Die Beträge werden automatisch von der ...
15.12.2022 · Nachricht · Umsatzsteuerbefreiung
Geschäftsführungsleistungen eines Gesellschafters an eine Praxisgemeinschaft sind nicht ohne weiteres Leistungen der Praxisgemeinschaft an ihre Gesellschafter. Leistungen im Rahmen der Praxisorganisation und der ...
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14.12.2022 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zum 01.01.2023 gibt es bei der Verordnung von Rehasport (vgl. PP 10/2020, Seite 6 ff.) einige Änderungen. Diese betreffen neben den verordnenden Ärzten auch alle Physiotherapeuten, die Rehasport anbieten. Denn u. a. ändert sich auch der Vordruck, auf dem die Verordnung auszustellen ist (Muster 56; online unter iww.de/s7337 ). Damit Physiotherapeuten ihrer Prüfpflicht auch bei Rehasport-Verordnungen weiterhin nachkommen können, fasst PP die wichtigsten Änderungen zusammen.