14.12.2023 · Nachricht ·
Gesetzgebung
Gute Nachrichten für Ihre Praxismitarbeiter: Die Krankschreibung per Telefon ist bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten wieder möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen.
13.12.2023 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
Die meisten physiotherapeutischen Behandlungen setzen Körperkontakt des Behandelnden mit dem Patienten voraus. In der Regel finden die Behandlungen dazu noch im 1 : 1-Setting statt. Diese Situation kann ein erhöhtes ...
12.12.2023 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Therabänder sind zu langweilig? Kurzhanteln und Kettlebells (PP 04/2016, Seite 9 ff.) zu kompliziert? Wie wäre es, das Krafttraining – ob in der Praxis oder daheim – mit Powerbändern aufzumischen? Für wenig Geld ...
11.12.2023 · Nachricht ·
Vergütung
Mit Beginn des Jahres 2024 steigt die Vergütung für Physiotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 6,44 Prozent und in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) um rund 10,9 Prozent. Das teilen der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband für Physiotherapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband übereinstimmend auf ihren Websites mit. Die GKV-Preisliste finden Sie online unter ...
05.12.2023 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Der Praxismietvertrag sollte für niedergelassene Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten langfristige Sicherheit bringen. Doch scheinbar (!) geringfügige Formfehler können weitreichende Konsequenzen haben.
01.12.2023 · Fachbeitrag ·
QM-Refresher
Der Wettbewerb um die besten Talente stellt auch Physiotherapiepraxen vor große Herausforderungen. Wie können Sie als Führungskraft Mitarbeiter dazu bewegen, sich täglich engagiert in Ihrer Praxis einzubringen und ...
30.11.2023 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
In den letzten Jahren kommt es vermehrt vor, dass Ehegatten einen Pkw erwerben und diesen an ihren selbstständig tätigen Partner vermieten. Steuerlich hat dieses Vorgehen, das als „Ehegatten-Vorschaltmodell“ bezeichnet wird, einige Vorteile, die kürzlich sogar höchstrichterlich anerkannt wurden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 29.09.2022, Az. V R 29/20).