01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Familienrecht
Am 1. Januar 2008 ist die Unterhaltsreform in Kraft getreten, was bei der nach wie vor hohen Scheidungsquote von über 50 Prozent von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Durch die Reform ist es im Unterhaltsrecht zu Änderungen in den sogenannten Rangverhältnissen und bei den Anforderungen an die Eigenverantwortung nach der Ehe gekommen. Die Berechnung der Unterhaltsansprüche wird ebenso geändert. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer neuen Rubrik „Online-Beiträge“ unter www.iww.de. Loggen Sie ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Berufspolitik
Hinter fast jeder Berufsgruppe steht ein Verband. Verbände machen sich für die berufsspezifischen Interessen ihrer Mitglieder stark und setzen diese um. Auch für Physiotherapeuten gibt es mehrere Verbände, die um ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Private Altersvorsorge
Etwa 86 Prozent der Bundesbürger befürchten gemäß einer Umfrage zu Recht, dass ihre gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird, um ihren Lebensstandard zu halten. Wenn Sie Ihrem Ruhestand also gelassen ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Bei der Gestaltung von Praxis-Internetseiten sind eine Reihe von rechtlichen Vorgaben zu beachten. Neben den allgemeinen recht-lichen Anforderungen - unter anderem nach dem Teledienstegesetz siehe hierzu „Praxisführung professionell“, Ausgabe 3/2008, S. 5 ff. - erlangt in diesem Zusammenhang das Urheberrecht zunehmend praktische Bedeutung. Verstöße hiergegen werden in letzter Zeit verstärkt und unnachgiebig verfolgt. Dieser Beitrag zeigt auf, was Sie hierzu wissen und beachten sollten, um böse und ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Heilmittelrichtlinien
Die bislang bestehenden Unklarheiten bezüglich der Überprüfungspflicht der vertragsärztlichen Verordnung durch den Therapeuten sind durch ein Urteil des Bundessozialgerichts BSG vom 15. November 2007 endgültig ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In der physiotherapeutischen Praxis bedeutet die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin immer ein Umorganisieren von Arbeitsprozessen. Außerdem sind einige gesetzliche Vorschriften zu beachten, die vor allem dem Schutz ...
01.04.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Als Arbeitgeber müssen Sie einen bei Ihnen beschäftigten Rentner grundsätzlich nicht über die Folgen der Überschreitung von Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung aufklären. Das entschied das Landesarbeitsgericht LAG Köln Urteil vom 20.10.2006, Az: 4 Sa 907/06, Abruf-Nr: 070635 im Fall eines Rentners, der einen Teil seiner Altersrente zurückzahlen musste, weil er mit seinem Verdienst die maßgebliche Grenze überschritt. Der Rentner war der Auffassung, der Arbeitgeber hätte ihn über die ...