03.03.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nach § 15 Abs. 4 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Wenn dieser Erwerbstätigkeit nur in Ihrer Praxis nachgegangen wird, haben Sie kein Problem. Knifflig wird es allerdings, wenn einer Ihrer Mitarbeiter auch noch in einer anderen Praxis arbeitet und Sie davon vielleicht nicht einmal etwas wissen. „Praxisführung professionell“ erklärt Ihnen an einem praktischen Fall die richtige ...
03.03.2011 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Nach § 15 Abs. 4 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Wenn dieser Erwerbstätigkeit nur in Ihrer ...
03.03.2011 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Die Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (kurz: Heilmittel-Richtlinien, HMR) wurden durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 20. Januar 2011 neu ...
03.03.2011 · Fachbeitrag ·
Therapie
Eine intensive frühzeitige Physiotherapie kann dazu beitragen, dass sich die Patienten schneller erholen. Die frühe Mobilisation innerhalb der ersten 24 Stunden durch ein professionelles Team gehört daher auf zertifizierten Stroke Units in Deutschland bereits zum Standard. Nun konnte der Erfolg der frühen Mobilisation erstmals auch wissenschaftlich belegt werden.
03.03.2011 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Werbeanzeige einer Fußpflegerin (die keine Podologin ist!) mit dem Inhalt „Praxis für medizinische Fußpflege“ ist irreführend und damit verboten. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in seinem ...
01.02.2011 · Fachbeitrag ·
Selbstpflege
Laut aktuellen Untersuchungen liegt die Arbeitszufriedenheit von Mitarbeitern in Deutschland sehr im Argen. In der bundesweiten Befragung von „DGB-Index Gute Arbeit“ im Jahr 2009 gaben nur 12 Prozent der ...
01.02.2011 · Fachbeitrag ·
Vorsorge
Seit dem 1. Februar 2006 können sich Selbstständige freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern. Die Regelungen waren bis zum 31. Dezember 2010 befristet, sind inzwischen aber unbefristet verlängert worden. Leider wurden im Gegenzug die Beiträge erheblich erhöht. Der folgende Beitrag stellt die gesetzlichen Regelungen und die Möglichkeit einer eventuellen Sonderkündigung vor.