26.09.2024 · Fachbeitrag ·
Kündigungsberechtigung
Allein die Verwendung eines falschen Firmenstempels macht die Kündigung durch einen Prokuristen des Arbeitgebers nicht unwirksam (Arbeitsgericht Suhl (14.08.2024, Az. 6 Ca 96/24). Das Urteil ist auch für größere Physiopraxen relevant, die einen fachlichen Leiter mit Personalverantwortung beschäftigen und denen ein weiteres Unternehmen (z. B. Fitnessstudio) angegliedert ist.
19.09.2024 · Fachbeitrag ·
Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt (vgl. PP 11/2022, Seite 19 f.).
18.09.2024 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Frage: „Eine Patientin hatte einen Termin mit Krankengymnastik am Gerät. Dabei stieß sie mit dem Oberarm ungünstig ans Gerät, lachte nur und führte ihre Übungen normal weiter aus. Zwei Tage später rief sie in ...
18.09.2024 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer als Angestellter wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) ausfällt, muss mit einer personenbedingten Kündigung rechnen. Ob und in welchen Fällen diese gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob eine „negative Prognose“ besteht. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern zeigt instruktiv auf, wann dies der Fall ist (Urteil vom 07.05.2024, Az. 5 Sa 56/23).
12.09.2024 · Fachbeitrag ·
Videotherapie
Wer physiotherapeutische Leistungen per Video abgibt, darf sich ab dem 01.01.2025 über einen Finanzierungszuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen freuen. Das teilt der Bundesverband selbstständiger ...
11.09.2024 · Fachbeitrag ·
Arbeitsschutz
Auch Physiotherapiepraxen müssen die Arbeitszeiten ihres Personals erfassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Pflicht des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung mit Beschluss vom 13.
10.09.2024 · Fachbeitrag ·
Mitarbeiterbindung
Die Fehlzeiten von Berufstätigen erreichen neue Höchststände. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse fehlten im Jahr 2023 Beschäftigte im Schnitt 20 Tage krankheitsbedingt, 5,5 Prozent der Arbeitsleistung fielen damit aus ( iww.de/s11579 ). Wer krank ist, kann und soll nicht arbeiten, wer (wieder) gesund ist, die Tätigkeit erneut aufnehmen. In der Realität gibt es Grauzonen: Manche Beschäftigten erscheinen arbeitsunfähig zur Arbeit oder wollen noch vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeit (AU) wieder arbeiten ...