31.03.2017 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Nicht mehr als 13,20 Euro brutto pro Stunde verdient ein Drittel der Inhaber von physiotherapeutischen Praxen in Bayern. Unterhalb einer Umsatzgrenze von 170.000 Euro scheint gewinnbringendes Arbeiten nicht mehr möglich. Das legt zumindest die aktuelle Auflage der betriebswirtschaftlichen Analyse bayerischer Physiotherapiepraxen (PhysioPraX) des ZVK-Landesverbands Bayern nahe. Ein weiteres besorgniserregendes Ergebnis mit Blick auf den Jahresvergleich 2013 zu 2011 ist: Die Schere zwischen den Reinerträgen der ...
30.03.2017 · Fachbeitrag ·
Sozialgesetzgebung
Der Bundestag hat am 16.02.2017 das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beschlossen. Starke Abweichungen zum ursprünglichen Entwurf (PP 08/2016, Seite 3) gab es für Therapeuten nicht.
30.03.2017 · Nachricht ·
Arbeitsrecht
Ein Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der ein „wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis“ vorsieht und keine weitere Ausformulierung des Wortlauts vorgibt, verpflichtet den Arbeitgeber nicht, einen ...
29.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Auch Physiotherapeuten können in bestimmten Fällen ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen (PP 09/2016, Seite 14). Inzwischen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Ehepaare den Höchstbetrag i. H. v. 1.250 Euro für Arbeitszimmerkosten sogar doppelt beanspruchen dürfen (BFH, Urteile vom 15.12.2016, Az. VI R 53/12 und VI R 86/13).
20.03.2017 · Fachbeitrag ·
Depressionen
Yoga-Übungen mit anschließenden Atemübungen können die Beschwerden von Patienten mit Major-Depressionen deutlich vermindern. Das zeigt eine kleine aktuelle Studie aus den USA.
10.03.2017 · Fachbeitrag ·
Prävention
Der für 01.01.2017 angekündigte Vordruck zur ärztlichen Präventionsempfehlung kann sich noch um mehrere Monate verzögern. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Anfrage der Redaktion mitteilte, ...
10.03.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Sie wollen Eltern unterstützen, die nach der Geburt ihrer Kinder wieder relativ zügig in Ihre Praxis zurückkommen wollen? Dann nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Einkommensteuergesetz bietet. Bezuschussen Sie Kosten, die den Eltern für die Unterbringung und Betreuung ihrer nicht schulpflichtigen Kinder entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zuschüsse sogar lohnsteuer- und beitragsfrei sein.