13.05.2017 · Nachricht · Prävention
Viele Unternehmen haben seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes begonnen, mehr Leistungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) für ihre Mitarbeiter zu organisieren. Damit die Leistung steuerfrei bleibt, muss sie von der Krankenkasse als gesundheitsfördernd eingestuft sein. Andernfalls ist die Leistung ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug. Das Finanzamt macht damit der Präventionsabsicht einen Strich durch die Rechnung. Wenn Sie als Physiotherapeut Maßnahmen es BGM anbieten, sollten Sie ...
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12.05.2017 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Versäumnisse eines Arztes bei der Bescheinigung andauernder Arbeitsunfähigkeit (AU) dürfen nicht zum Verlust des Anspruchs auf Krankengeld führen. Die Krankenkasse muss weiter zahlen (Bundessozialgericht [BSG], ...
10.05.2017 · Nachricht · Prävention
Unter der Leitung des Dachverbands der Betriebskrankenkassen wurden Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) eingerichtet. Dies folgt aus den gesetzlichen Erfordernissen des § 20b Absatz 3 ...
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03.05.2017 · Fachbeitrag ·
Vorsorgeaufwendungen
Versicherungsbeiträge sind für viele selbstständige Physiotherapeuten gleich nach der Steuer das zweitgrößte Übel, das vom Praxisgewinn bezahlt werden muss. Die Zahlung fällt meist gleich viel leichter, wenn die Beiträge steuerlich abziehbar sind und sich so das Finanzamt daran beteiligt. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über das Thema und Gestaltungstipps, wie Sie mit den lästigen Versicherungsbeiträgen optimal Steuern sparen.
28.04.2017 · Nachricht ·
Therapie
Bei akuten und chronischen Rückenschmerzen sind nichtpharmakologische Maßnahmen am sinnvollsten. Das empfiehlt das American College of Physicians in seinen neuen Richtlinien zur Therapie von Rückenschmerzen.
28.04.2017 · Nachricht ·
Arbeitsunfähigkeit
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist die Krankenkasse verpflichtet, schwangeren Mitarbeiterinnen Krankengeld zu zahlen, sobald die Krankheit über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung (sechs Wochen) hinausgeht.
26.04.2017 · Nachricht ·
Arbeitsrecht
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung enthält, ist ungültig. Das gilt auch dann, wenn die Nebenbestimmungen des Arbeitsvertrags eine salvatorische Klausel enthalten. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 22.03.2017, Az. 10 AZR 449/15).