26.07.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 vollumfänglich gilt, hat unter den Physiotherapeuten für große Verunsicherung gesorgt. Sehr oft wird dabei diskutiert, ob Therapeuten bei einer unklaren Verordnung noch den verordnenden Arzt kontaktieren dürfen oder nur, wenn der Patient hierfür ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Die Antwort: Als Therapeut dürfen Sie nicht nur rückfragen, Sie müssen es sogar!
25.07.2018 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerfreiheit bestimmter Unterrichtsleistungen sorgt auch unter Physiotherapeuten immer wieder für Diskussionen. Im August 2017 hatte das Finanzgericht (FG) Münster einem Kursanbieter für Aquafitness und ...
24.07.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer eigenmächtig Urlaub nimmt und trotz Verbot durch den Arbeitgeber nicht zur Arbeit erscheint, muss mit einer Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG], Urteil vom 21.06.2018, Az. 8 Sa 87/18).
24.07.2018 · Nachricht · Sozialversicherung
Ein Physiotherapeut, der lediglich die Praxisräume eines Kollegen nutzt, um seine Patienten zu behandeln, aber ansonsten weisungsfrei ist, übt keine abhängige Beschäftigung, sondern eine selbstständige Tätigkeit aus. Er unterliegt folglich nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte ist für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nicht zwingend erforderlich (SG Landshut, Urteil vom 09.05.2018, Az. S 1 BA 1/18, Abruf-Nr. ...
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23.07.2018 · Fachbeitrag ·
Praxiskommunikation
Wenn es um telefonische Erreichbarkeit geht, geraten vor allem kleinere Physiopraxen, die keine oder nur zu bestimmten Zeiten eine Rezeptionskraft einsetzen, schnell an ihre Grenzen. Eine mögliche Lösung ist, die ...
19.07.2018 · Nachricht · Umfrage
Unter selbstständigen wie unter angestellten Physiotherapeuten gilt die Personalführung als wichtiges Thema. Doch gerade hier gibt es noch wenige wissenschaftliche Untersuchungen, und die Ergebnisse aus anderen ...
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19.07.2018 · Fachbeitrag ·
Beihilfe
Für die Behandlung chronischer Rückenschmerzen besteht keine Indikation – und damit keine Notwendigkeit –, Wärmetherapie und manuelle Therapie (MT) zu verordnen. Diese Therapien kommen bei akuten Beschwerden infrage, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum mit aktiven Behandlungsoptionen in Form von Bewegungstherapie bzw. Krankengymnastik. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München vom 30.11.2017 hervor (Az. 14 B 15.2489).