03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Das seit 11.05.2019 geltende Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TSVG; PP 05/2019, Seite 3) sieht u. a. Änderungen beim Zulassungsverfahren für Praxen vor. Dennoch sieht der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) e. V. zzt. keinen Handlungsbedarf für Praxisinhaber.
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat alle Arbeitgeber in der EU verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten durch ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu erfassen (EuGH, Urteil vom ...
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Wer durch seine Tätigkeit als Physiotherapeut den Patienten Wissen vermittelt, ist zum Teil bereits Lehrer. Da liegt es nahe, sein Wissen nicht nur den Patienten, sondern auch angehenden Kollegen vermitteln zu wollen.
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Im Kontext von Yoga- und Pilates-Angeboten hat sich, neben dem eigentlichen Kerngeschäft – dem Praktizieren der Techniken in verschiedenen Organisationsformen (PP 05/2019, Seite 8) –, ein lukratives Zusatzgeschäft etabliert. Der Verkauf begleitender Produkte gibt den Kunden das durch Yoga und Pilates vermittelte Lebensgefühl bzw. Fitness- und Gesundheitsbewusstsein mit nach Hause und schafft Mehreinnahmen für Ihre Praxis.
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Um als Physiotherapeut die wertvolle Zeit am Patienten effizient zu nutzen, ist es sinnvoll, in der Praxisorganisation analoge Prozesse durch digitale zu ersetzen (PP 05/2019, Seite 13) – gerade in Zeiten des ...
31.05.2019 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Ein elektronisches Fahrtenbuch (PP 07/2015, Seite 19) lässt sich bequem online führen. GPS-Fahrtenbuch-Lösungen versprechen die lückenlose Aufzeichnung aller relevanten Daten. Das alles reicht aber nicht, damit die ...
29.05.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Wer gegen irreführende Wirksamkeitsaussagen in der Heilmittelwerbung vorgehen will (z. B. als Mitbewerber), kann eine Unterlassungsverfügung beantragen. Ein solcher Antrag ist erfolgreich, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Wirksamkeitsaussagen wissenschaftlich umstritten sind und sich der Werbende dazu nicht geäußert hat (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.12.2018, Az. 6 W 97/18).