15.10.2018 · Fachbeitrag ·
Therapieangebot
Yoga als Fitness- und Präventionsangebot ist seit Jahren beliebt und hat sich als fester Bestandteil in der Kurslandschaft etabliert. Die mittlerweile fast unüberschaubare Vielzahl unterschiedlicher Yogastile ist für den Laien kaum mehr auseinanderzuhalten. Aerial Yoga dagegen hebt sich allein schon aufgrund seines akrobatischen Charakters von anderen Yogaformen ab. Es bietet Ihnen daher eine gute Möglichkeit, Ihre Praxis im Wettbewerb zu positionieren.
10.10.2018 · Nachricht · Recht
Heilberufler können mit Einträgen in einschlägigen Branchenbüchern und Online-Verzeichnissen für ihre Praxis werben. Doch nicht alle Angebote sind seriös: Aktuell warnt der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte ...
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10.10.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Am 10.10.2017 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass der Zwang, entweder „männlich“ oder „weiblich“ ins Geburtenregister eintragen zu lassen, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ...
08.10.2018 · Fachbeitrag ·
Berufspolitik
Mitglieder der Heilmittelverbände und Therapeuten trafen sich am 13.09.2018 auf Einladung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), um sich über Lösungen der zahlreichen Probleme in der Heilmittelbranche auszutauschen. Bereits 4 Tage nach dem Treffen veröffentlichte Spahn ein Eckpunktepapier mit 8 Vorschlägen, die die Lage der Therapeuten verbessern sollen. Diese Vorschläge dienten als Diskussionsgrundlage für den Therapiegipfel am 27.09.2018, der nach ...
08.10.2018 · Fachbeitrag ·
Modellvorhaben
Seit Jahren fordern die Heilmittelverbände mehr Autonomie für die Gesundheitsfachberufe. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK e.V.) und die Krankenkasse BIG direkt gesund haben ein Modellvorhaben ...
08.10.2018 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Praxisinhaber müssen entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1-Prozent-Regelung nutzen, wenn sie den Betriebs-Pkw zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen (PP 12/2016, Seite 14). Sie dürfen den – zu ...
08.10.2018 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Würde man Sie als Physiotherapeuten fragen, ob Sie Künstler beschäftigen oder Kunstwerke erworben haben, wäre Ihre spontane Antwort sicher „Nein“. Und doch wird bei bestimmten Leistungen, die praktisch alle Physiopraxen beziehen (z. B. Werbung, Webdesign, Praxisfotografie), die Künstlersozialabgabe (KSA) fällig. Da die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) steigen und immer häufiger Bußgelder verhängt werden, sollten auch Sie als Praxisinhaber prüfen, inwieweit Sie abgabepflichtig sind.