26.10.2020 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Corona-Prämie gelesen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 46905259 ). Wie sieht es mit der Prämie aus, wenn jemand mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat (z. B. Physiotherapeut in einer Praxis und Trainer in einem Fitnessstudio)? Können pro Arbeitsverhältnis jeweils 1.500 Euro ausgezahlt werden oder darf der Betrag von 1.500 Euro bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen insgesamt nicht überschritten werden?“
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22.10.2020 · Fachbeitrag ·
Sonderzahlungen
Auch Physiotherapeuten können die steuerfreie „Corona-Prämie“ in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 anstelle anderer steuerpflichtiger Sonderzahlungen wie z. B. eines lohnsteuerpflichtigen Weihnachtsgelds ...
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22.10.2020 · Fachbeitrag ·
Sonderzahlungen
Als Praxisinhaber können Sie Ihren Mitarbeitern eine Corona-Prämie bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen (Beitrag online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 46905259 ).
22.10.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer ist nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet (Landesarbeitsgericht [LAG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2020, Az. 10 Sa 2130/19, Abruf-Nr. 217914 , Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht [BAG], Az. 10 AZN 708/20). Das Urteil betrifft zwar einen medizinisch-technischen Assistenten in einer radiologischen Praxis, ist aber genauso für Physiotherapeuten relevant.
21.10.2020 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Am 01.01.2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) in Kraft. Die Richtlinie bringt viele Erleichterungen, birgt aber auch Fehlerpotenzial. Digitale Werkzeuge und Arbeitsprozesse können Ihnen die Abrechnung ...
16.10.2020 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Im wirtschaftlichen Erfolg des CrossFit ® hat sich das Crosstraining inzwischen dauerhaft am Markt etabliert. Diese Bewegungsform ist heute weit mehr als nur ein Trend. Sie verzeichnet seit einigen Jahren einen ...
16.10.2020 · Fachbeitrag ·
Praxis-PKW
Der Bundesrat hat am 09.10.2020 die Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz gebilligt. Dazu zählt u. a. die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge (Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, Abruf-Nr. 218293 ). Demnach gilt künftig: