29.01.2021 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
Auch Physiotherapeuten haben seit Beginn der Coronapandemie im Frühjahr 2020 ihre Erfahrungen mit Videochats und -meetings sammeln können und müssen. Zu Jahresbeginn 2021 haben der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der GKV-Spitzenverband die Möglichkeit zur Teletherapie für Heilmittelerbringer bis zum 31.03.2021 verlängert. Auch außerhalb der Pandemie können Videobehandlungen oder Personal Trainings per Video das herkömmliche Angebot der Physiopraxis sinnvoll ergänzen.
28.01.2021 · Nachricht ·
Therapie
Welche internationalen physiotherapeutischen Leitlinien sollten vorrangig an den Kontext in Deutschland angepasst werden? Das möchte die Deutsche Gesellschaft für Physiotherapiewissenschaft (DGPTW) von ...
28.01.2021 · Nachricht ·
Leserservice
Seit dem 01.01.2021 ist die geänderte Fassung der Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Die wesentlichen Änderungen fasst PP in einer Sonderausgabe zusammen (als PDF online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 47087879 ).
27.01.2021 · Nachricht ·
Beschlüsse
Was für die Corona-Hygienepauschale beschlossen wurde ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 47061989 ), gilt nun auch für die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; PP 05/2020, Seite 2): Sie werden bis zum 31.03.2021 verlängert (Beschlusstext online unter iww.de/s4236 ). Die Regelungen sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Sie treten mit Wirkung zum 01.02.2021 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
27.01.2021 · Fachbeitrag ·
Fördermittel
Im Zuge der Coronakrise hat der Staat eine Reihe von Kreditprogrammen aufgelegt ( iww.de/s3467 ), die wir in PP vorgestellt haben. Neu seit Januar 2021 ist die Überbrückungshilfe III, ein nicht rückzahlbarer ...
22.01.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Über Ihre Vergütung zahlen Sie nicht nur die laufenden Praxiskosten – z. B. Personal, Miete und Versicherungen –, sondern sie bestreiten daraus als Freiberufler auch Ihren Lebensunterhalt. Da ist es umso ...
20.01.2021 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Aufgrund des mit Ihnen als Therapeut geschlossenen Behandlungsvertrags sind Privatversicherte auch dann zur Zahlung der Behandlungskosten verpflichtet, wenn deren private Krankenversicherung (PKV) die Kostenübernahme ablehnt. Für erbrachte Behandlungsleistungen können Sie daher auf deren Bezahlung bestehen (PP 10/2016, Seite 3). Es fördert jedoch die vertrauensvolle Patienten-Therapeuten-Beziehung, wenn Sie Ihrem Patienten zumindest allgemeine Tipps geben können, was er tun kann, wenn ihm seine PKV mitteilt, ...