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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Bundesrahmenvertrag: Verhandlungen erneut abgebrochen ‒ Heilmittelverbände prüfen Klage

    | Die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag zwischen den Physiotherapieverbänden und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wurden am 25.03.2021 erneut ohne Ergebnis abgebrochen. Die vier an den Verhandlungen beteiligten Physiotherapieverbände ‒ der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband ‒ prüfen zurzeit rechtliche Schritte. Das teilten die Verbände am 26.03.2021 übereinstimmend auf ihren Websites mit. |

     

    Knackpunkt der Verhandlungen: Zeitaufwand und Vergütung für Leistungen

    Die Verhandlungsparteien hatten sich darauf geeinigt, neben der reinen Behandlungszeit auch den Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung sowie für die Dokumentation in der Leistungsbeschreibung abzubilden. Streitig war allerdings die Vergütungserhöhung für die Leistung im Relation zum erhöhten Zeitaufwand.

     

    • Beispiel: Krankengymnastik

    Eine Einheit Krankengymnastik dauert zurzeit durchschnittlich 20 Minuten und wird mit 21,11 Euro vergütet. Der Minutenpreis beträgt zurzeit 1,06 Euro. Den vertraglich vereinbarten erhöhten Zeitaufwand in der Leistungsbeschreibung abzubilden, hätte eine Erhöhung des Zeitaufwands um durchschnittlich 7,5 Minuten (38 Prozent) bedeutet. Gleichzeitig wollte der GKV-SV die Vergütung pro Einheit aber nur um 21,17 Prozent auf 25,58 Euro steigern. Dadurch wäre der Minutenpreis auf 0,93 Euro gesunken. Die Physiotherapieverbände hatten dagegen sogar einen Minutenpreis von 1,20 Euro gefordert, um ihren Angestellten höhere Gehälter zahlen zu können.

     

    Uneinigkeit über Inkrafttreten des Rahmenvertrags zum 01.04.2021

    Unhabhängig von Leistungsbeschreibung und Vergütung hatten die Verhandlungsparteien schon einen Rahmenvertrag ausgehandelt ‒ u. a. mit Regelungen zur Zulassung, Fort- und Weiterbildung sowie zu Angaben auf der Heilmittelverordnung bzw. deren Änderungsmöglichkeiten. Die Schiedsstelle hat am 27.01.2021 entschieden, dass diese bereits ausgehandelten Vertragsbestandteile ab dem 01.04.2021 in Kraft treten ‒ unabhängig von den Verhandlungen zur Leistungsbeschreibung und zur Vergütung. Während die Physiotherapieverbände der gleichen Meinung sind, vertritt der GKV-SV die Aufassung ist, der Vertrag könne nur als Ganzes in Kraft treten, d. h. erst nachdem auch die Leistungsbeschreibung und die Vergütung geregelt sind.

     

    Vergütung: Physiotherapieverbände prüfen rechtliche Schritte

    Zurzeit prüfen die Physiotherapieverbände, gegen den Schiedsspruch als Ganzes oder gegen Teile davon zu klagen. Da die Verbände als Vereine organisiert sind, müssen die Mitglieder dem Zustimmen. Eine Klage muss bis zum 08.04.2021 eingereicht werden. Zugleich prüfen die Verbände, ein neues Schiedsverfahren zu eröffnen.

    Quelle: ID 47318986