12.07.2023 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherungspflicht
Selbstständig tätige Lehrerinnen und Lehrer sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yogakursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht fällt. Die Klage einer selbstständigen Yogalehrerin blieb daher ohne Erfolg (Landessozialgericht [LSG] Hessen, Urteil vom 28.03.2023, Az. L 2 R 214/22).
26.06.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Elektromobilität überzeugt auch in vielen physiotherapeutischen Praxen durch ihre steuerlichen Vorzüge und die Tatsache, dass die Umwelt geschont wird. PP macht Sie deshalb mit den wichtigsten Vorteilen vertraut ...
10.05.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Im Gegensatz zu Ihnen sind die Mitarbeiter Ihrer Physiopraxis i. d. R. in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wenn der mögliche Renteneintritt näher rückt, stecken diese oft in einer Zwickmühle.
27.03.2023 · Fachbeitrag ·
Kundenberatung
Nicht alle Kosten, die aufgrund von Krankheit entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 EStG absetzbar. Oft ist die Abgrenzung schwierig. Das gilt vor allem für die Frage, ob Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio krankheitsbedingte – und damit als agB-anzuerkennende – Aufwendungen darstellen. Das FG Niedersachsen hat das aktuell verneint, der Fall hängt aber mittlerweile beim BFH. Der folgende Beitrag ist für Anbieter von Leistungen in den Geschäftsfeldern Reha und ...
23.03.2023 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Den eigenen Angestellten einen Pkw als Gehaltsextra zu überlassen, kann sich auch für Inhaber von Physiopraxen lohnen (PP 01/2022, Seite 15 ff.). Wenn die Beschäftigten dafür ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ...
14.02.2023 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Ein Arbeitgeber besucht jeden Mittwoch in der Mittagspause ein Restaurant, das sich in der Nähe des Betriebs befindet. An dem Restaurantbesuch dürfen auch die eigenen Arbeitnehmer teilnehmen, wenn es Gesprächsbedarf ...
30.01.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Privat kranken- und pflegeversicherte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können ein einfaches und effektives Steuersparmodell nutzen: Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen dadurch nicht nur im Zahlungsjahr die Vorauszahlung von der Steuer ab, sondern generieren auch für die Jahre der Beitragsvorauszahlung höhere absetzbare Beträge. PP macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a, Abs. 4 und Abs. 4b Einkommensteuergesetz (EStG) verankerten Gestaltungsmodell vertraut, das ...