26.09.2023 · Nachricht · Gewerbesteuer
Erhält ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen, die die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen deutlich übersteigen, ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern auch um des Entgelts willen betrieben wird. Die Sportausübung ist dann nicht mehr reiner Selbstzweck, sondern auch Mittel zur Erzielung gewerblicher Einkünften (Finanzgericht [FG] Münster, Beschluss vom 02.08.2023, Az. 9 V 1012/23 E).
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25.09.2023 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Handball, Basketball, Volleyball, Fußball – auch niedergelassene Physiotherapeuten haben das Sport-Sponsoring entdeckt und werben auf Banden, Trikots oder mit Lautsprecherdurchsagen für ihre Leistungen.
06.09.2023 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Viele Fitnessstudios beschäftigen Trainer als freie Mitarbeiter. Wer aber als solcher nur das vorgegebene Programm des Studios ausfüllt, ist ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer ...
29.08.2023 · Fachbeitrag ·
Ehegattenveranlagung
Ein Ehepaar lebt in Trennung. Als das Finanzamt die Abgabe von Einkommensteuererklärungen der vergangenen Jahre verlangt, lehnt der Ehemann die steuergünstige Zusammenveranlagung zunächst ab. Als seine Steuerbescheide eintreffen, rudert er wieder zurück, denn es droht eine saftige Nachzahlung. Diese Einsicht kommt jedoch zu spät für ihn, weil er seinerzeit auf der getrennten Veranlagung bestanden hat (Oberlandesgericht [OLG] Bamberg, Beschluss vom 10.01.2023, Az. 2 UF 212/22).
24.08.2023 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Zwangsgelder führen zu zusätzlichen und unnötigen Belastungen. Gut zu wissen ist es daher, dass Praxisinhaber diesen Extraabgaben aus dem Weg gehen können. Und das ist nicht nur möglich, solange das Zwangsgeld noch ...
02.08.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Jede Physiotherapeutin und jeder Physiotherapeut telefoniert – privat und beruflich. Das Problem in der Praxis: Wie lassen sich die beruflich veranlassten Kosten von der Steuer absetzen? Denn oft besteht nur ein ...
28.07.2023 · Fachbeitrag ·
Wissenschaftliche Arbeiten
Betriebsausgabenpauschalen sind eine gute Möglichkeit, den Gewinn auf einfachem Weg zu mindern. Auch für eine nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit sowie für Vortrags- oder Lehr- und Prüfungstätigkeiten, kann eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch genommen werden. Bis einschließlich 2022 betrug sie 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 614 Euro jährlich. Seit dem 01.01.2023 beträgt sie 25 % der Betriebseinnahmen und höchstens 900 Euro ...